Grundsätze zum Qualitätsbewusstsein
- Das Qualitätsbewusstsein ist ein Auftrag, den die ERN im Eigeninteresse und im Interesse ihrer Kunden annimmt.
- Mit diesem Auftrag verpflichten wir uns, die Erwartungen unserer Kunden, insbesondere die vertraglich festgelegten Qualitätsforderungen sowie die gesetzlichen Forderungen, zuverlässig zu erfüllen.
- Qualitätsverantwortung in unserem Sinn ist nicht nur Führungsaufgabe, sondern bezieht jeden einzelnen Mitarbeiter mit ein.
- Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der des Umweltschutzes, das Arbeiten nach den Regeln der Technik und nach wirtschaftlichen Grundsätzen sind uns eine Verpflichtung.
- Durch dieses Qualitätsbewusstsein soll eine kontinuierliche Verbesserung unseres Arbeitsprozesses und dessen Zielen erreicht werden.
- Gemeinsame Qualitätsziele werden festgelegt und deren Verwirklichung laufend überprüft.
Zertifikate, Freistellungsbescheinigung und Präqualifizierung stehen im Bereich Download zum herunterladen bereit.
