§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ist wichtig für die Systemstabilität der Stromnetze. Es erlaubt Verteilnetzbetreibern, die Leistung bestimmter Anlagen kurzfristig zu reduzieren, um Überlastungen zu verhindern und die Versorgung sicherzustellen. Diese Regelung betrifft neue Niederspannungsanlagen wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die Anmeldung solcher Anlagen ist ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch. Die Neuregelung garantiert, dass diese Anlagen ab 2025 steuerbar sind, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.


